Prüfungen durch Sachverständige

Technische Anlagen in Gebäuden:

Im Rahmen der Bauordnungen der Länder wurde in nahezu allen Bundesländern eine Verordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (z.B. die TPrüfVO) eingeführt.

Danach sind haustechnische Anlagen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung (z.B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Garagen, Hochhäuser etc.) aber auch in sonstigen baulichen Anlagen regelmäßig zu prüfen. Prüfberechtigt sind ausschließlich die bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für folgende Anlagen:

1.      Lüftungsanlagen

2.      CO-Warnanlagen

3.      Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen ..

4.      selbsttätige Feuerlöschanlagen ... und nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen ...

5.      Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

6.      Sicherheitsstromversorgungen

Die Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige bietet Ihnen die Sicherheit, dass die Anlagen den technischen Regeln und dem Gesetz entsprechen. Dabei ist neben den einschlägigen Normen und Richtlinien besonderer Augenmerk auf Forderungen aus den Baugenehmigungen zu richten.

Mit bundesweiten Anerkennungen für die  Prüfgebiete 1 bis 4 und einem Partner für die Bereiche 5 und 6 bieten wir Service für die gesamte Palette der Prüfverordnungen.

Bei Bedarf finden Sie hier eine Kopien der Anerkennungsbescheide.  

Wenden Sie sich an uns! Wir unterbreiten Ihnen ein Individuelles Angebot für Ihr Objekt: ADRESSE

Prüfungspartner finden Sie hier